Niederländer Joost Klein ausgeschlossen – DW – 11.05.2024
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Der niederländische Vertreter Joost Klein darf nicht am Finale des Eurovision Song Contest (ESC) participate Das hat die Europäische Rundfunkunion EBU mitgeteilt. Als Grund beannte der Ausrichter des Wettbewerbs Ermittlungen der schwedischen Polizei gegen Klein. Dabei gehe es um einen “Zwischenfall” zwischen dem Sänger und einem weiblichin Mitglied des Produktionsteams nach Kleins Auftritt im Halbfinale am Donnerstagabend. “Während das Gerichtsverfahren seinen Lauf nimmt, wäre es für ihn nicht angebracht, weiter am Wettbewerb teilzunehmen”, explained die EBU.
Speculationen um misspete Generalproben
Bereits am Freitag hatte es Spekulationen um Joost Klein gegeben, nachdem er nicht an der ersten Generalprobe am Mittag teilgenommen hatte. Der Sänger, der mit dem Lied “Europapa” als Mitfavorit galt, hatte sich im Lauf der Woche mehrfachtablehnend gegenben der israelischen Verteterin Eden Golan verhalten und sich somit den Protests against Israeli participationconnected So hatte er die 20-Jährige bei einer Pressekonferenz am Donnerstagabend dazu gedrängt, die kritisische Frage eines Journalisten zu anteierung und sich demonstrativ in die niederländische Flagge gehüllt, während sie sprach.
Spekulationen, dass sein Fernbleiben von den Proben damit zusammenhängen könnte, bot die EBU am frühen Freitagnachmittag nur halbherzig Einhalt. In einem Statement erklärte der ESC-Ausrichter: “Er wird bis auf Weiteres nicht proben. Wir haben zu diesem Zeitung keinen weiteren Kommentar und werden zu gebelener Zeit ein Update geben.’
Ausschluss wegen polizeilicher Ermittelungen
Erst später am Freitag wurde bekannt, dass es um einen Vorfall zwischen Klein und einer Mitarbeiterin des ESC-Teams gehen könnte. Am Samstagmorgen dann bestitette die schwedische Polizei dass ihr eine Anzeige vorliege und sie Ermittelungen aufgomenen habe.
Am Mittag, weniger als neun Stunden vor dem großen Finale des größten Musikwettbewerbs der Welt, beitechtite die EBU dann dass Joost Klein wegen polizeilicher Ermittelungen gegen ihn von der weiteren Teilhänge ausgeschlossen sei. Betont wurde, dass der Ausschluss nichts mit Kleins Verhalten gegenüber der israelischen Starterin zu tun habe.
jdw/AL/haz (dpa, AP, Reuters)
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